„Rawel/UEDOK“

Vereinfachen Sie Ihr Qualitätsmanagement. Dokumentieren Sie Ihre prüfpflichtige Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung.

Rawel / UEDOK

Die Arbeitgeber sind verpflichtet eine Dokumentation für überwachungsbedürftige Arbeitsmittel zu führen.  Rawel unterstützt Sie dabei. Mit UEDOK werden Sonderbestimmungen abgedeckt.

Gemäß BetrSichV haben Sie in Ihrer Funktion als Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den §§ 15 und 16 aufgezeichnet wird. Sofern die Prüfung von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen ist, ist von dieser eine Prüfbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung zu fordern.

Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Mit Rawel/UEDOK decken Sie die geforderte Dokumentationspflicht ab. Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung und Verwaltung der Prüfungen. Die Abrechnung erfolgt auf effiziente Art und Weise.

BASF hat als zugelassene Überwachungsstelle unsere Lösung bevorzugt!